Stiftung Diakonie Württemberg
Wirken über die Zeit hinaus.

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Finanziell und ideell: die Vorzüge einer Stiftung.

Wie kaum eine andere Form des Gebens vereint die Stiftung eine Vielzahl an Vorteilen. Hier einige der wichtigsten auf einen Blick:

Die dauerhafte Hilfe für Bedürftige.
Die Stiftung ist eine großartige Möglichkeit, sich im christlichen Sinne gezielt und dauerhaft für andere Menschen einzusetzen. Mit Ihrer Stiftung können Sie entscheidend
dazu beitragen, diakonische Einrichtungen und Hilfsdienste zu fördern und für die Zukunft zu erhalten.

Der Erhalt Ihres Vermögens.
Zu den Prinzipien einer Stiftung gehört es, dass zur Erfüllung des Stiftungszwecks nicht das Stiftungskapital selbst, sondern nur dessen Ertrag verwendet wird. Das von Ihnen eingebrachte Kapital bleibt dadurch voll erhalten und zeitlich unbegrenzt wirksam.

Die Verewigung Ihres Namens.
Als Gründer einer Treuhandstiftung können Sie diese nach sich selbst benennen und dadurch der Nachwelt in Erinnerung bleiben: als Wohltäter und Vorbild oder einfach
als Mensch. Zusätzlicher Vorteil: Durch die Nennung Ihres Namens können Sie Andere anregen, sich ebenfalls in Form einer Stiftung zu engagieren.

Die steuerlichen Vergünstigungen.
Das Engagement in einer kirchlichen Stiftung wird von staatlicher Seite durch Steuer-Vergünstigungen gefördert. So sind Stiftungen zu Gunsten der Stiftung Diakonie Württemberg sowohl von der Schenkung- als auch von der Erbschaftsteuer befreit. Auch die Erträge aus Stiftungskapital sind grundsätzlich steuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuwendungen einkommensteuermindernd geltend gemacht werden.

Der Freiraum für persönliches Engagement.
Als Treuhandstifter haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an der Stiftungsarbeit zu beteiligen. Eine Tätigkeit, die Ihnen zum Beispiel im Ruhestand sehr viel Erfüllung und Zufriedenheit schenken kann.

Die Beteiligungsmöglichkeiten am Ertrag.
Wenn Sie eine steuerbegünstigte Stiftung gründen, stehen Ihnen oder Ihren Erben auf Wunsch bis zu einem Drittel der Erträge aus dem eingebrachten Stiftungskapital zu. Dieser Anteil kann zum Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen verwendet werden, zur Ehrung von deren Andenken sowie zur Grabpflege.

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