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Wie kaum eine andere Form des Gebens vereint die Stiftung
eine Vielzahl an Vorteilen. Hier einige der wichtigsten auf einen Blick:
Die dauerhafte Hilfe für Bedürftige.
Die Stiftung ist eine großartige Möglichkeit, sich im christlichen
Sinne gezielt und dauerhaft für andere Menschen einzusetzen. Mit
Ihrer Stiftung können Sie entscheidend
dazu beitragen, diakonische Einrichtungen und Hilfsdienste zu fördern
und für die Zukunft zu erhalten.
Der Erhalt Ihres Vermögens.
Zu den Prinzipien einer Stiftung gehört es, dass zur Erfüllung
des Stiftungszwecks nicht das Stiftungskapital selbst, sondern nur dessen
Ertrag verwendet wird. Das von Ihnen eingebrachte Kapital bleibt dadurch
voll erhalten und zeitlich unbegrenzt wirksam.
Die Verewigung Ihres Namens.
Als Gründer einer Treuhandstiftung können Sie diese nach sich
selbst benennen und dadurch der Nachwelt in Erinnerung bleiben: als
Wohltäter und Vorbild oder einfach
als Mensch. Zusätzlicher Vorteil: Durch die Nennung Ihres Namens
können Sie Andere anregen, sich ebenfalls in Form einer Stiftung
zu engagieren.
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Die steuerlichen Vergünstigungen.
Das Engagement in einer kirchlichen Stiftung wird von staatlicher Seite
durch Steuer-Vergünstigungen gefördert. So sind Stiftungen
zu Gunsten der Stiftung Diakonie Württemberg sowohl von der Schenkung-
als auch von der Erbschaftsteuer befreit. Auch die Erträge aus
Stiftungskapital sind grundsätzlich steuerfrei. Unter bestimmten
Voraussetzungen können Zuwendungen einkommensteuermindernd geltend
gemacht werden.
Der Freiraum für persönliches Engagement.
Als Treuhandstifter haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an der
Stiftungsarbeit zu beteiligen. Eine Tätigkeit, die Ihnen zum Beispiel
im Ruhestand sehr viel Erfüllung und Zufriedenheit schenken kann.
Die Beteiligungsmöglichkeiten am Ertrag.
Wenn Sie eine steuerbegünstigte Stiftung gründen, stehen Ihnen
oder Ihren Erben auf Wunsch bis zu einem Drittel der Erträge aus
dem eingebrachten Stiftungskapital zu. Dieser Anteil kann zum Unterhalt
des Stifters und seiner nächsten Angehörigen verwendet werden,
zur Ehrung von deren Andenken sowie zur Grabpflege.
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